Annuitätendarlehen
Ein Darlehen, bei dem die monatliche Rate (Annuität) über die gesamte Laufzeit konstant bleibt. Die Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Mit zunehmender Tilgung sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt.
Auflassung
Die Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Die Auflassung muss notariell beurkundet werden und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, ermittelt aus Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse.
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte eingetragen sind. Es enthält Angaben zum Eigentümer, Belastungen (Hypotheken, Grundschulden) und Beschränkungen.
Grunderwerbsteuer
Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und ist vom Käufer zu tragen.
Grundschuld
Ein Sicherungsrecht an einem Grundstück, das dem Gläubiger das Recht gibt, aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme zu fordern. Häufig als Sicherheit bei Immobiliendarlehen genutzt.
Hausgeld
Monatlicher Betrag, den Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft zahlen. Er deckt laufende Betriebskosten, Instandhaltungsrücklagen und Verwaltungskosten.
Maklercourtage / Provision
Die Vergütung des Maklers für seine Vermittlungsleistung. Seit dem Wohnraumvermittlungsgesetz 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Wohnimmobilien zu gleichen Teilen.
Notarkosten
Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und weitere notarielle Tätigkeiten. Sie richten sich nach dem Geschäftswert und sind gesetzlich geregelt (GNotKG).
Tilgung
Die Rückzahlung des aufgenommenen Darlehensbetrags. Je höher die anfängliche Tilgungsrate, desto schneller ist das Darlehen zurückgezahlt und desto geringer sind die Gesamtzinskosten.
Wohnflächenberechnung
Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche einer Immobilie. In der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV): Balkone und Terrassen zählen zu 25 %, Keller und Heizungsräume gar nicht.